steckerfertige Anlage: ANMELDUNG UND ANSCHLUSS

Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen?  
Sogenannte "steckerfertige Anlagen", meist Balkonanlagen oder auch Mini-Solaranlagen, müssen Sie anmelden.

Die Anmeldung Ihrer Balkonanlage ist ohne Registrierung unkompliziert direkt hier durchführbar. 


Wichtige und aktuelle Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie auf den Internetseiten des VDE/FNN (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.).

ABLAUF DER ANMELDUNG UND INBETRIEBNAHME VON STECKERFERTIGEN PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Prüfen Sie, ob Sie einen Zweirichtungszähler besitzen und der Anschlusspunkt der steckerfertigen Anlage über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD/FI-Schalter) abgesichert ist. Beides ist eine Voraussetzung.

Bei Fragen zur Fehlerstrom-Schutzeinrichtung wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für AVU Netz GmbH führt, falls erforderlich, den Zählerwechsel für Sie kostenfrei durch. 

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen und Daten: 

  • Angaben zum Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Technische Angaben von dem Wechselrichter und PV-Modulen
     

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Erzeugungssanlage innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren. 

Jetzt im Marktstammdatenregister registrieren

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND hILFESTELLUNGEN RUND UM DIE MINI-SOLARANLAGE / BALKONANLAGE

Was ist eine steckerfertige Anlage? 
Was ist bei der Anschaffung zu beachten?
Wo eignen sich steckerfertige Anlagen?
Fallen steckerfertige Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)? 
Müssen steckerfertige Anlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden?
Sind steckerfertige Anlagen beim Netzbetreiber meldepflichtig? 
Kann ich die erzeugten und selbstverbrauchten kWh ermitteln?
Kann man eine steckerfertige Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktstecker) anschließen?
Wer baut Modul und Steckdose bei Auszug wieder zurück?
Muss mein Zähler gewechselt werden?  
Wie sicher sind steckerfertige Anlagen? 
Wieviel Strom kann so ein Modul im Jahr erzeugen?

Steckerfertige Anlagen, auch Mini-Solaranlagen oder Balkonanlagen genannt, sind eine aus einem oder wenigen Modulen und Wechselrichter bestehende Photovoltaikanlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden soll. 

Vor der Montage am Balkon oder an der Wand müssen Mieter*innen ihre/n Vermieter*in um Erlaubnis fragen. Das gilt auch für Eigentümergemeinschaften: dort braucht es in der Regel die Zustimmung der Eigentumsgemeinschaft. 

Die steckerfertigen Anlagen sind geeignet für die Balkone, Terrassen oder Flächen, die nach Süden ausgerichtet sind. Wichtig dabei: Je geringer die Verschattung durch Bäume oder umliegende Gebäude, desto größer die Stromausbeute.

Ja. Es handelt sich um eine normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat. 

 Ja. Jede Erzeugunganlage wird im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst. Daher durchlaufen steckerfertige Anlagen denselben Anmeldeprozess, wie es andere PV-Anlagen auch tun.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist anschließend bei Ihrer Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber (AVU Netz GmbH)  ebenfalls mit einzureichen. 

Ja, eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber (AVU Netz GmbH) ist erforderlich.
Die Anmeldung im Netzgebiet der AVU Netz können Sie jederzeit über das Anmeldeportal durchführen. 

Ja, hierzu wäre ein zusätzlicher Zählereinbau vorzunehmen. 

Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Schützen Sie sich und verwenden Sie nur eine spezielle Energiesteckdose, denn bei unsachgemäßem Anschluss kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen. 

Als Mieter*in sind Sie gegenüber dem Vermietenden für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verantwortlich. Beim Auszug muss also der Rückbau der Anlage bei einem Elektrofachbetrieb beauftragt und bezahlt werden.

Ein Zwei-Richtungszähler muss vorhanden sein. Über das Anmeldeportal, übermitteln Sie uns Ihre Zählernummer und wir können einen ggfl. notwendigen Zählerausbau mit Ihnen und Ihrem Elektrofachunternhemen abstimmen. 

Von steckerfertigen Anlage geht in der Regel keine Gefahr aus. Achten Sie aber immer auf die Hinweise der Hersteller zur Montage und zum Anschluss. Besser ist es, einen eingetragenen Elektro-Installateur mit der Installation zu beauftragen.

Haben Sie sich noch für keinen Elektro-Installateur entschieden? Für das Netzgebiet der AVU Netz, gibt Ihnen unsere Installateurliste Auskunft über die heimischen Elektrofachbetriebe. 

Die Höhe der erzeugten Strommenge einer steckerfertigen Anlage ist abhängig von den Gegebenheiten des Installationsorts (Lage, Winkel, Baumbestand, etc.) sowie der Anzahl der Sonnenstunden.