Anmeldung

Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG

So speisen Sie Ihren Strom ins Netz ein

Sie möchten eine Photovoltaik-Anlage oder eine sonstige Erzeugungsanlage nach EEG oder KWKG installieren? 

  • Für Balkonanlagen, nutzen Sie einfach unser Portal und können ganz bequem Ihre Erzeugungsanlage dort selbst anmelden. 
  • Für größere Erzeugungsanlage oder auch Erweiterung kann Ihr Elektroinstallateur die qualifizierte Einspeiseanfrage bei uns stellen.


Sie wollen sich nur informieren?
Hierzu sind alle wichtigen Informationen zur Installation von Erzeugungsanlagen sowie die Voraussetzungen für das Einspeisen von Strom auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. 

 

 

Was sind Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG?

Erzeugungsanlagen produzieren Strom und sind mit dem öffentlichen Netz verbunden.
Die häufigsten Anlagen sind:

  1. PV-Anlagen auf Gebäuden und PV-Freiflächenanlagen
  2. KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
  3. Windkraftanlagen
  4. Biomasseanlagen
  5. Kombinationen aus EEG- und KWK-Anlagen

Diese Anlagentypen gehören nicht dazu?
Für Balkonanlagen (
< 600 W) - also steckerfertige Erzeugungsanlagen - wurden vom Gesetzgeber die Hürden zur Anmeldung reduziert, daher müssen sie nicht genehmigt, aber in jedem Fall angemeldet werden.

Gut zu wissen:

 ⇒ Balkonanlage

  Wichtig: Anmeldepflichtig

  Hier können Sie Ihre Balkonanlage anmelden

 ⇒ Erzeugung nach EEG und KWK

  Wichtig: Genehmigungspflichtig 

  Genehmigung nur über Elektroinstallateur möglich

 

 

Ablauf der Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen

Als Anlagenbetreiber besprechen Sie mit Ihrem Anlagenerrichter Art und Umfang Ihrer gewünschten Erzeugungsanlage. Dieser wird anschließend mit der konkreten Planung der Anlage beginnen.

Bereits in dieser Phase empfehlen wir Ihnen:

- Lassen Sie sich von Ihrem Installateur die von der AVU Netz ausgestellte Zulassung vorzeigen und
- Setzen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-
  WärmeKopplungs-Gesetz (KWKG) auseinander.

Dies beinhaltet unter anderem Themen wie:

  • die Wahl der Veräußerungsform (Art der Vergütung),
  • die technische Einrichtung für das Einspeisemanagement,
  • das Messkonzept,
  • Ihre Meldepflichten als Anlagenbetreiber.

WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug In-Anlagen), da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 
Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie, in dem er das Einspeiseportal zur Antragstellung verwendet. 

Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:

  • DIN VDE-AR-N 4105 (<= 135 kW; Anschluss am Niederspannungsnetz)
  • Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
  • FNN Speicherhinweis       


Folgende anschlussrelevante Unterlagen werden bei der Antragstellung über das Einspeiseportal benötigt und eingereicht: 

  • Lageplan
    aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen​.

     
  • E.4 Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
      Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.

       
  • E.5 Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (optional)
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
    • In den Prüfberichten zu den Zertifikaten werden die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit, des Speichers bzw. des NA-Schutzes ausgewiesen. Erforderlich bei Erzeugungungseinheiten (z.B. dem Umrichter der PV-Anlage) mit einer Einzelleistung > 50 KW.
      Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.

       
  • E.6 Zertifikat zum NA-Schutz
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
    • Das Zertifikat ist für unsere Netzverträglichkeitsbetrachtung unerlässlich​.
       
  • E.7 Prüfbericht zum NA-Schutz (optional)
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
       
  • Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
      Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.

       
  • Übersichtsschaltplan
    des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter).
    Eine einpolige Darstellung ist ausreichend.
  • Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
       
  • Messkonzept
    mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen.
    Das Portal weißt die möglichen Messkonzepte aus. 

Wichtig: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 

Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt Ihr Anlagenerrichter für Sie.

Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:

  • DIN VDE-AR-N 4110 (> 135 kW; Anschluss am Mittelspannungsnetz)
  • Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
  • FNN Speicherhinweis

Den Ablauf samt notwendiger Dokumente entnehmen Sie bitte hier.

WICHTIG: Alle Balkonanlagen müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 

Hier finden Sie sämtliche Anforderungen zur Anmeldung. 
Alternativ melden Sie Ihre Balkonanlage direkt hier an. 

In dieser Phase prüfen wir, ob die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage von unserem Stromnetz aufgenommen werden kann.

Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzliche Angebote:

Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie von uns eine Einspeisekapazitätszusage / Betriebserlaubnis.

In der Einspeisekapazitätszusage nennen wir Ihnen den von uns zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) sowie die Bedingungen, unter denen ein Netzanschluss der Erzeugungsanlage möglich ist.

Durch das Einspeiseportal erhalten Sie und Ihr Anlagenerrichter die Einspeisekapazitätszusage übermittelt, so dass der Bau Ihrer Erzeugungsanlage unmittelbar begenonnen werden kann. 

Mit der Einspeisekapazitätszusage können Sie den Bau der Anlage beginnen.

TIPP: Nehmen Sie auch rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf, um Fragen der Umsatzsteuer(-pflicht) zu klären.

Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung reicht Ihr Elektrofachinstallateur den Zählerantrag bei uns ein.

Anschließend setzen Sie sich bitte rechtzeitig für den Zählerwechsel mit Ihrem Messstellenbetreiber
(AVU Netz: zaehlerservice@avu-netz.de) in Verbindung.


Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährdet werden kann. 

 

Ist auf der Einspeisezusage unsere Anwesenheit zur Inbetriebsetzung aufgeführt, setzen Sie sich bitte zur Terminvereinbarung mit uns in Verbindung. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit der Einspeisezusage. 

Regulär wird nach Fertigstellung der Erzeugungsanlage Ihr Elektrofachbetrieb über das Einspeiseportal die Angaben zum Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8) an uns übermitteln.

Bei einem abweichenden Datum kann die wirtschaftliche Inbetriebnahme nach EEG über das Portal dokumentiert werden. 

Parallel erhalten Sie unsererseits per E-Mail die Aufforderung, ebenfalls über das Einspeiseportal die Angaben der Inbetriebsetzung sowie die vertraglichen Daten zu ergänzen. Dies beinhaltet:

  • das Ausdrucken und Unterschreiben des Inbetriebsetzungsprotokolls (E.8), wobei das Inbetriebsetzungsdatum hier von besonderer Relevanz ist.

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung und Übermittlung Ihrer Betreiberdaten, schließen wir mit Ihnen eine Einspeisevereinbarung (EEG) bzw. einen Einspeisevertrag (KWKG) samt Zahlungsmodalitäten ab.

Hierfür sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Kopie der Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
    Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR vor.
  • KWK-Anlagen: Anzeige bzw. Zulassungsbescheid des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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