Anmeldung

Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG

Hier können Sie eine Photovoltaik-Anlage oder eine sonstige Erzeugungsanlage nach EEG oder KWKG anmelden.

 

Zahlungen bei Pflichtverstößen nach § 52 EEG

Seit 01.01.2023 ist das EEG 2023 in Kraft. Bis 31.12.2022 lautete der § 52 EEG 2021 „Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen“, was zu einer Verringerung der Einspeisevergütung/Marktprämie, die Anlagebetreibende ausgezahlt bekommen, führte.

Ab 01.01.2023 lautet der § 52 EEG 2023 „Zahlungen bei Pflichtverstößen“, das heißt, dass nicht die Einspeisevergütung, die ausbezahlt wird, verringert wird, sondern dass eine Strafzahlung seitens des Anlagenbetreibers zu tätigen ist. Diese Strafzahlung wird jedoch mit der Einspeisevergütung gegenverrechnet.

Was sind die Pflichtverstöße gemäß EEG §52:
 

  • Keine Übermittlung der zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben an das MaStR,
  • Nichtinstallierung oder die fehlende Funktionsfähigkeit von „technischen Einrichtungen“ nach § 9 EEG 2023,
  • Verstoß gegen Verpflichtung, die gesamte Ist-Einspeisung bei Direktvermarktung in viertelstündlicher Auflösung zu messen und zu bilanzieren,
  • die weiteren Vestöße entnehmen Sie bitte dem EEG.

Ablauf der Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen

Als Anlagenbetreiber besprechen Sie mit Ihrem Anlagenerrichter Art und Umfang Ihrer gewünschten Erzeugungsanlage. Dieser wird anschließend mit der konkreten Planung der Anlage beginnen.

Bereits in dieser Phase empfehlen wir Ihnen:

- Lassen Sie sich von Ihrem Installateur die von der AVU Netz ausgestellte Zulassung vorzeigen und
- Setzen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-
  WärmeKopplungs-Gesetz (KWKG) auseinander.

Dies beinhaltet unter anderem Themen wie:

  • die Wahl der Veräußerungsform (Art der Vergütung),
  • die technische Einrichtung für das Einspeisemanagement,
  • das Messkonzept,
  • Ihre Meldepflichten als Anlagenbetreiber.

WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug In-Anlagen), da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 
Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie, in dem er das Einspeiseportal zur Antragstellung verwendet. 

Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:

  • DIN VDE-AR-N 4105 (<= 135 kW; Anschluss am Niederspannungsnetz)
  • Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
  • FNN Speicherhinweis       


Folgende anschlussrelevante Unterlagen werden bei der Antragstellung über das Einspeiseportal benötigt und eingereicht: 

  • Lageplan
    aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen​.

     
  • E.4 Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
      Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.

       
  • E.5 Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (optional)
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
    • In den Prüfberichten zu den Zertifikaten werden die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit, des Speichers bzw. des NA-Schutzes ausgewiesen. Erforderlich bei Erzeugungseinheiten (z.B. dem Umrichter der PV-Anlage) mit einer Einzelleistung > 50 KW.
      Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.

       
  • E.6 Zertifikat zum NA-Schutz
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
    • Das Zertifikat ist für unsere Netzverträglichkeitsbetrachtung unerlässlich​.
       
  • E.7 Prüfbericht zum NA-Schutz (optional)
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
       
  • Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
      Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.

       
  • Übersichtsschaltplan
    des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter).
    Eine einpolige Darstellung ist ausreichend.
  • Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes.
    • Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit.
       
  • Messkonzept
    mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen.
    Das Portal weist die möglichen Messkonzepte aus. 

Wichtig: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 

Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt Ihr Anlagenerrichter für Sie.

Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:

  • DIN VDE-AR-N 4110 (> 135 kW; Anschluss am Mittelspannungsnetz)
  • Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
  • FNN Speicherhinweis

Den Ablauf samt notwendiger Dokumente entnehmen Sie bitte hier.

WICHTIG: Alle Balkonanlagen müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 

Hier finden Sie sämtliche Anforderungen zur Anmeldung. 
Alternativ melden Sie Ihre Balkonanlage direkt hier an. 

In dieser Phase prüfen wir, ob die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage von unserem Stromnetz aufgenommen werden kann.

Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzliche Angebote:

Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie von uns eine Einspeisekapazitätszusage / Betriebserlaubnis.

In der Einspeisekapazitätszusage nennen wir Ihnen den von uns zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) sowie die Bedingungen, unter denen ein Netzanschluss der Erzeugungsanlage möglich ist.

Durch das Einspeiseportal erhalten Sie und Ihr Anlagenerrichter die Einspeisekapazitätszusage übermittelt, so dass der Bau Ihrer Erzeugungsanlage unmittelbar begonnen werden kann. 

Mit der Einspeisekapazitätszusage können Sie den Bau der Anlage beginnen.

TIPP: Nehmen Sie auch rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf, um Fragen der Umsatzsteuer(-pflicht) zu klären.

Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung reicht Ihr Elektrofachinstallateur den Zählerantrag bei uns ein.

Anschließend setzen Sie sich bitte rechtzeitig für den Zählerwechsel mit Ihrem Messstellenbetreiber
(AVU Netz GmbH: zaehlerservice@avu-netz.de) in Verbindung.


Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährdet werden kann. 

 

Ist auf der Einspeisezusage unsere Anwesenheit zur Inbetriebsetzung aufgeführt, setzen Sie sich bitte zur Terminvereinbarung mit uns in Verbindung. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit der Einspeisezusage. 

Regulär wird nach Fertigstellung der Erzeugungsanlage Ihr Elektrofachbetrieb über das Einspeiseportal die Angaben zum Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8) an uns übermitteln.

Bei einem abweichenden Datum kann die wirtschaftliche Inbetriebnahme nach EEG über das Portal dokumentiert werden. 

Parallel erhalten Sie unsererseits per E-Mail die Aufforderung, ebenfalls über das Einspeiseportal die Angaben der Inbetriebsetzung sowie die vertraglichen Daten zu ergänzen. Dies beinhaltet:

  • das Ausdrucken und Unterschreiben des Inbetriebsetzungsprotokolls (E.8), wobei das Inbetriebsetzungsdatum hier von besonderer Relevanz ist.

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung und Übermittlung Ihrer Betreiberdaten, schließen wir mit Ihnen eine Einspeisevereinbarung (EEG) bzw. einen Einspeisevertrag (KWKG) samt Zahlungsmodalitäten ab.

Hierfür sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Kopie der Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
    Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR vor.
  • KWK-Anlagen: Anzeige bzw. Zulassungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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