Gas

Kleines Lexikon für Gasnetzkunden

Ein Unternehmen, dass Erdgas zur Weiterverteilung aus dem Gasnetz entnimmt.

Jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Vertrages oder eines Anschlussnutzungsverhältnisses gemäß § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 einen Anschluss an das Niederdruck-/ Mitteldruck- oder Hochdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzt.

Temperatur, die sich nach der maßgeblichen Klimazone gemäß DIN EN
12831 Beiblatt 1 Tabelle 1a bestimmt.

Netzbetreiber des Ausspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Ausspeisevertrag abschließt.

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern, an Marktgebietsgrenzen oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann. Ist der Ausspeisenetzbetreiber ein örtlicher Verteilernetzbetreiber entspricht der Ausspeisepunkt dem Zählpunkt.

Der höchste Innendruck, der auf Grund des Werkstoffes und Berechnungsgrundlagen bei der zulässigen Betriebstemperatur bei störungsfreiem Betrieb zulässig ist.

Eindeutiger Code, der von dem Bilanzkreisnetzbetreiber an einen Bilanzkreis-verantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und der Identifizierung
der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber oder ein Dritter, bei dem ein Bilanzkreis gebildet werden kann und mit dem ein Bilanzkreisvertrag abgeschlossen wird.

Netzbetreiber des Einspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Einspeisevertrag abschließt.

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas an einen Netzbetreiber
in dessen Netz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe an Importpunkten, inländischen Quellen, Speichern oder Misch- und Konversionsanlagen.

Kapazität, die von dem Transportkunden auf fester Basis gemäß § 4 Netzzugangsbedingungen buchbar ist.

Der Zeitraum vom 1. Oktober, 6.00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 6.00 Uhr, des folgendes Kalenderjahres.

Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers in m³/h (Vn) bzw. kWh/h ausgedrückt wird.

Vertragliche Vereinbarung zwischen Transportkunden und Netzbetreiber über die Zusage eines bestimmten Gasflusses an einem Ein- oder Ausspeisepunkt. Lastflusszusagen umfassen insbesondere Einspeisezusagen.

Eine Zusammenfassung von (Teil-)Netzen. Die Zugehörigkeit einzelner (Teil-) Netze zu Marktgebieten ist unter www.gasnetzkarte.de zu ersehen.

Der oder die Netzbetreiber eines Marktgebietes, der/die im Rahmen der Ausweisung des Marktgebietes als marktgebietsaufspannende(r) Netzbetreiber benannt ist/sind oder ein von ihm/ihnen benannter Dritter, auf den Rechte und Pflichten des/der marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber ganz oder teilweise übertragen wurden.

(Teil-)Netz(e) des/der marktgebietaufspannenden Netzbetreiber(s).

Oberbegriff für Einspeisenetzbetreiber, Ausspeisenetzbetreiber, Bilanzkreisnetzbetreiber.

Möglichkeit der Speicherung von Gas durch Verdichtung in Fernleitungs- und Verteilernetzen, soweit die Verdichtung nicht zur Netzsteuerung erfolgt.

Anmeldung über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu transportierenden Gasmengen gemäß § 22 Netzzugangsbedingungen und des Operating Manual, Anlage NZB 2 der Netzzugangsbedingungen.

Nachträgliche Änderung der Nominierung.

Ein Konto in einem Bilanzkreis zur Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden.

Technische Parameter, die für die Buchung und den Gastransport erforderlich sind, insbesondere Druck, Gasbeschaffenheit, Messung, Allokation.

Kapazität, die von einem Transportkunden auf unterbrechbarer Basis gemäß § 4 Netzzugangsbedingungen buchbar ist. Die Nutzung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber gemäß § 39 Netzzugangsbedingungen unterbrochen werden.

Zusammenfassend für Einspeisevertrag, Ausspeisevertrag, Bilanzkreisvertrag.

Ein nicht zu buchender Ausspeisepunkt eines Bilanzkreises über den Gas in einen anderen Bilanzkreis übertragen wird.

Ein nicht zu buchender Einspeisepunkt eines Bilanzkreises über den Gas aus einem anderen Bilanzkreis übertragen wird.

Ein virtueller Punkt, an dem Gas nach der Einspeisung und vor der Ausspeisung innerhalb des Marktgebietes gehandelt werden kann. Der virtuelle Handelspunkt ist keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt zugeordnet und ermöglicht es Käufern und Verkäufern von Gas, ohne Kapazitätsbuchung Gas zu kaufen bzw. zu verkaufen.

Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines örtlichen Verteilernetzes festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Netzes.

Die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage sowie des 24. und 31.12., wobei ein ausgewiesener gesetzlicher Feiertag in einem Bundesland als bundesweiter Feiertag gilt, es sei denn, in Festlegungen der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) werden abweichende Regelungen getroffen.