Anmeldung

von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme

Informieren Sie sich hier wie Sie in 8 Schritten Ihre Erzeugungsanlage anmelden und in Betrieb nehmen. Unser Ablaufdiagramm gibt Ihnen eine erste Übersicht über das Verfahren.

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Einspeiseanfrage an erzeugungsanlagen@avu-netz.de. 

Begriffserklärungen und Antworten auf viele Fragen finden Sie in unseren FAQ.

Ablauf der Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen

Sie besprechen mit Ihrem Anlagenerrichter Art und Umfang Ihrer gewünschten Erzeugungsanlage. Dieser wird anschließend mit der konkreten Planung der Anlage beginnen.

Bereits in dieser Phase empfehlen wir Ihnen, sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) auseinanderzusetzen.


Dies beinhaltet unter anderem Themen wie:

  • die Wahl der Veräußerungsform (Art der Vergütung) 
  • die technische Einrichtung für das Einspeisemanagement
  • das Messkonzept
  • Ihre Meldepflichten als Anlagenbetreiber.

WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug In-Anlagen), da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie.

 

Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:

  • DIN VDE-AR-N 4105 (<= 135 kW; Anschluss am Niederspannungsnetz)
  • Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
  • FNN Speicherhinweis       


Folgende anschlussrelevante Unterlagen müssen bei uns eingereicht werden. Bitte senden SIe diese Unterlagen an erzeugungsanlagen@avu-netz.de:

  • Antragstellung und Datenblatt für eine Erzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz
  • Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter); eine einpolige Darstellung ist ausreichend.
  • Messkonzept mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen
  • Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit 
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes​
  • Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
    • Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes

Wichtig: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 

Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt Ihr Anlagenerrichter für Sie.

Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:

  • DIN VDE-AR-N 4110 (> 135 kW; Anschluss am Mittelspannungsnetz)
  • Ergänzungen und Erläuterungen der AVU Netz GmbH
  • FNN Speicherhinweis

Den Ablauf samt notwendiger Dokumente entnehmen Sie bitte hier.

WICHTIG: Alle Plug-In Anlagen müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. 

Hier finden Sie sämtliche Anforderungen zur Anmeldung. 
Alternativ melden Sie Ihre Balkonanlage direkt hier an. 

In dieser Phase prüfen wir, ob die Leistung bzw. der eingespeiste Stromanteil Ihrer Erzeugungsanlage von unserem Stromnetz aufgenommen werden kann. Der gesetzliche Zeitplan der Bearbeitungsschritte kann hier abgerufen werden.

Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzliche Angebote: 

  • Wandlermessung (Für hohe Leistungen (> 30kW) ist eine Wandlermessung zum Schutz des Zählers erforderlich).
  • Technische Einrichtung für das Einspeisemanagement (Die Erfassung und Steuerung des eingespeisten Stroms erfolgt über einen sogenannten „intelligenten Zähler“ bzw. eine Fernwirkbox (Anlagen >100kW(p)). Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen des § 9 EEG. Das Einspeisemanagement ist für Anlagen > 25 kWp verpflichtend.

Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie von uns eine Einspeisekapazitätszusage/ Betriebserlaubnis.
In der Einspeisekapazitätszusage nennen wir Ihnen den von uns zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) sowie die Bedingungen, unter denen ein Netzanschluss der Erzeugungsanlage möglich ist.

Nach Erhalt der Einspeisekapazitätszusage können Sie den Bau der Anlage bei Ihrem Anlagenerrichter freigeben.

TIPP: Nehmen Sie auch rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf, um  Fragen der Umsatzsteuer(-pflicht) zu klären.

Bitte informieren Sie uns über den Termin der Inbetriebsetzung. Wir entscheiden, ob wir bei der Inbetriebsetzung anwesend sein werden und vereinbaren ggf. einen Termin zur Zählersetzung mit Ihnen. Bei einem abweichenden Datum können Sie uns die wirtschaftliche Inbetriebnahme nach EEG nachweisen.

Nach erfolgter Inbetriebnahme reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:

  • Inbetriebsetzungsprotokoll
  • Kopie der Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • KWK-Anlagen: Anzeige bzw. Zulassungsbescheid des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung schließen wir mit Ihnen eine Einspeisevereinbarung (EEG) bzw. einen Einspeisevertrag (KWKG) ab.
Bei Anlagen gem. VDE-AR-N 4110 erteilen wir Ihnen zudem die Betriebserlaubnis.