Informieren Sie sich hier wie Sie in 8 Schritten Ihre Erzeugungsanlage anmelden und in Betrieb nehmen. Unser Ablaufdiagramm gibt Ihnen eine erste Übersicht über das Verfahren.
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Einspeiseanfrage an erzeugungsanlagen@avu-netz.de.
Begriffserklärungen und Antworten auf viele Fragen finden Sie in unseren FAQ.
Sie besprechen mit Ihrem Anlagenerrichter Art und Umfang Ihrer gewünschten Erzeugungsanlage. Dieser wird anschließend mit der konkreten Planung der Anlage beginnen.
Bereits in dieser Phase empfehlen wir Ihnen, sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) auseinanderzusetzen.
Dies beinhaltet unter anderem Themen wie:
WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug In-Anlagen), da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss. Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie.
Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:
Folgende anschlussrelevante Unterlagen müssen bei uns eingereicht werden. Bitte senden SIe diese Unterlagen an erzeugungsanlagen@avu-netz.de:
Wichtig: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss.
Die Anmeldung der Erzeugungsanlage übernimmt Ihr Anlagenerrichter für Sie.
Für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gelten:
Den Ablauf samt notwendiger Dokumente entnehmen Sie bitte hier.
WICHTIG: Alle Plug-In Anlagen müssen rechtzeitig bei uns angemeldet werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden, da ein 2-Richtungs-Stomzähler eines Messtellenbetreibers (MSB) installiert werden muss.
Hier finden Sie sämtliche Anforderungen zur Anmeldung.
Alternativ melden Sie Ihre Balkonanlage direkt hier an.
In dieser Phase prüfen wir, ob die Leistung bzw. der eingespeiste Stromanteil Ihrer Erzeugungsanlage von unserem Stromnetz aufgenommen werden kann. Der gesetzliche Zeitplan der Bearbeitungsschritte kann hier abgerufen werden.
Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzliche Angebote:
Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie von uns eine Einspeisekapazitätszusage/ Betriebserlaubnis.
In der Einspeisekapazitätszusage nennen wir Ihnen den von uns zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) sowie die Bedingungen, unter denen ein Netzanschluss der Erzeugungsanlage möglich ist.
Nach Erhalt der Einspeisekapazitätszusage können Sie den Bau der Anlage bei Ihrem Anlagenerrichter freigeben.
TIPP: Nehmen Sie auch rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf, um Fragen der Umsatzsteuer(-pflicht) zu klären.
Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Anträge.
Bitte beachten Sie, den Zählerantrag benötigen wir nur, wenn Sie sich für die AVU Netz GmbH als Messstellenbetreiber entscheiden.
Bitte informieren Sie uns über den Termin der Inbetriebsetzung. Wir entscheiden, ob wir bei der Inbetriebsetzung anwesend sein werden und vereinbaren ggf. einen Termin zur Zählersetzung mit Ihnen. Bei einem abweichenden Datum können Sie uns die wirtschaftliche Inbetriebnahme nach EEG nachweisen.
Nach erfolgter Inbetriebnahme reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung schließen wir mit Ihnen eine Einspeisevereinbarung (EEG) bzw. einen Einspeisevertrag (KWKG) ab.
Bei Anlagen gem. VDE-AR-N 4110 erteilen wir Ihnen zudem die Betriebserlaubnis.
Hier finden Sie alle Formulare für Ihre Erzeugungsanlage.
Bitte senden Sie die Unterlagen der Erzeugungsanlage an erzeugungsanlagen@avu-netz.de.